Wochenendtrips in der ambulanten Pflege
Wenn man im Alter auf ambulante Pflegedienste angewiesen ist, heißt dies noch lange nicht, dass man seine gesamte Freizeit daheim verbringen muss. Natürlich gibt es auch für solche Menschen Möglichkeiten und Angebote um Wochenendtrips zu machen.
Viele Hotels bieten heutzutage Pflegeaufwendungen und Behandlungspflege auch im Urlaub an. So wird man im Hotelzimmer weiterhin qualifiziert umsorgt. Eingesetzt werden natürlich nur examinierte und regelmäßig geschulte Mitarbeiter. Die Pflegeleistungen sind individuell auf jeden Besucher ausgerichtet und angepasst. In der Regel können Kosten, die auf diese Weise im Urlaub entstehen, als sogenannte Verhinderungskosten mit den Krankenkassen verrechnet werden.
Für Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen umsorgt werden, gibt es die sogenannte Pflegeauszeit (§ 39 u. § 45 SGB XI). Hierbei handelt es sich um einen Urlaub für den Pflegebedürftigen und auch den Pfleger. So bekommen beide Zeit zum Ausspannen und Erholen. Mittlerweile gibt es eine lange Liste an Seniorenresidenzen oder auch Pflegeheimen, die sich auf eine gemeinsame Unterbringung von der Pflegeperson und dem Pflegenden spezialisiert haben.
Eine andere Form der Pflegeauszeit ist auch, wenn der pflegende Angehörige allein in den Urlaub fährt. Für diese Menschen ist die körperliche und seelische Belastung der Pflege sehr hoch und auch sie benötigen eine Auszeit in Form eines Urlaubs. In einem solchen Fall muss bei der Krankenkasse eine Verhinderungspflege beantragt werden. Diese Urlaubsvertretung sollte allerdings bei der Beantragung schon bekannt sein. So werden alle anfallenden Kosten bis zu einer bestimmten Summe übernommen. Hierbei kann es sich um Angehörige der zupflegenden Person ebenso wie ambulante Pflegedienste handeln.
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